Intensivkind & Pflegedienst: Der Start I.

Gut zwei Wochen sind rum und sie hat­ten es schon gar nicht mehr geglaubt, dass von der Kran­ken­kasse irgend­eine Post kommt, ohne nach zu fra­gen. Doch Ihre Stun­den an Pfle­ge­dienst, ob pro Tag, pro Woche oder eben Monat, sind geneh­migt. Sie müs­sen jetzt nicht mehr in die Kli­nik wegen der Infu­sion und Sie kön­nen  nachts wie­der schla­fen, da Ihr beat­me­ter Bub end­lich eine sichere Über­wa­chung hat, die schnell ein­greift, wenn die Beat­mung spinnt oder er abge­saugt wer­den muss.

Aber was kommt auf Sie zu und wie ver­hal­ten Sie sich rich­tig mit dem Dienst. Sie mei­nen, Sie brau­chen keine Tipps, der Pfle­ge­dienst, ob nun Kin­der­kran­ken­pflege oder Alten­pflege, ist ein Dienst­leis­ter und er hat sich gefäl­ligst Ihren Gege­ben­hei­ten anzupassen.

Recht haben Sie, wenn da nicht das „Aber“ wäre, was ruft, wenn man mal schaut, wie viele Monate oder auch Jahre an gemein­sa­men Schaf­fen auf sie zu kom­men kann. Ihr Kind wird viel­leicht das ganze Leben auf Assis­tenz und häus­li­che Kran­ken­pflege ange­wie­sen sein. Ganz kurz: Möchte man mit sei­nen Dienst­leis­ter gut leben, dann heißt es: Sie tra­gen auch Ver­ant­wor­tung für das Zusam­men­spiel mit dem Dienst.

Die Ver­ein­ba­rung

Das geht schon los mit der Ver­ein­ba­rung, also der ers­ten ver­trag­li­chen Schrift zwi­schen Ihnen und dem Dienst. Lesen diese Ver­ein­ba­rung in Ruhe durch, also schla­fen sie drü­ber, und klä­ren sie unter ande­rem den Punkt Kün­di­gungs­frist und Grundpflege.

Kün­di­gung — anders als in die Kli­nik kann der Pfle­ge­dienst Ihnen sagen, mit Ihnen arbei­ten wir nicht mehr zusam­men, genauso wie sie es eben auch äußern kön­nen. Ihr Part hier­bei ist schwie­ri­ger, denn wenn sie kün­di­gen oder gekün­digt wer­den, brau­chen sie eine Alter­na­tive, also einen neuen Dienst und hier spricht Ihre Kran­ken­kasse mit. Ist der neue Pfle­ge­dienst bil­li­ger, dann wird die Kasse Ihnen mit guter Gewiss­heit ein Ja geben. Ist das Neu teu­rer, dafür braucht es Begrün­dun­gen, die Sie an der Qua­li­tät der bis­he­ri­gen Ver­sor­gung fest machen kön­nen. Qua­li­tät — statt exami­nierte Kin­der­kran­ken­schwes­tern ste­hen häu­fig unge­lernte Alten­pfle­ge­kräfte vor der Tür. Es wer­den Pfle­ge­feh­ler gemacht, Medi­ka­mente falsch gege­ben und zu guter letzt: Dienste fal­len aus.

Die Kün­di­gungs­frist, beträgt sie zwei Wochen, dann ist sie sehr knapp. Denn wenn Ihnen der Dienst kün­digt, heißt es, inner­halb von zwei Wochen einen neuen zu fin­den, was bei einer 24-Stunden Ver­sor­gung sehr, sehr schwie­rig wer­den kann. Sechs Wochen Kün­di­gung bie­tet hier einen klei­nen Schutz, aber auch Sie sind sechs Wochen, wenn man sich nicht eini­gen kann, noch an die­sem Dienst gebun­den. Der neue Dienst, den Sie sich aus­ge­guckt haben, möchte Ihr Kind aber sofort ver­sor­gen. Erst in sechs oder vier Wochen, da könnte er stöh­nen, seine Schwes­tern und Pfle­ger haben  zu lange Leer­lauf, ver­die­nen kein Geld. Der neue Dienst würde so lie­ber das Kind aus der Kli­nik nehmen.

Und die Grund­pflege, ein schwie­ri­ges Thema für Sie als Pfle­gende, denn so ein­fach abge­ben möch­ten Sie Ihr Kind in die Hände der Schwes­ter nicht. Sie bekom­men Pfle­ge­geld und das möch­ten sie trotz Grund­pflege behal­ten. Also die Grund­pflege ist Ihr Bereich, die Behand­lungs­pflege der vom Dienst. Hier gehört eine klare und ein­deu­tige Klä­rung her und auch ein Aus­schluss, wenn es der Dienst abrech­nen möchte. Wobei ein Aus­schluss auch wie­der schwie­rig sein kann, falls sie ein­mal ver­hin­dert sind. Doch kön­nen Ver­ein­ba­run­gen geän­dert wer­den. Warum auch nicht.

Keine Kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird niemals weitergegeben.Erforderliche Felder sind mit einem * markiert.