Arbeitslosenrecht, Kind und die Inklusion

Mit dem Urteil vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt  (Az.: B 14 AS 3/09 R) zeigt sich  deut­lich: die Anwen­dung vom Arbeits­lo­sen­recht auf Nicht-Erwerbsfähige, also Kin­dern, benach­tei­ligt diese. So wird eben nur dann eine Behin­de­rung eines Men­schen aner­kannt, wenn die­ser arbei­ten gehen könnte und dies wäre eh erst ab dem 15. Lebens­jahr mög­lich. Der finan­zi­elle Mehr­auf­wand für das behin­derte Kind, der auch besteht wenn die Eltern kei­nen Job haben, fin­det somit keine Würdigung.

Mehr­auf­wand? Durch die Pfle­ge­si­tua­tion von Fami­lien mit einem behin­der­ten Kind pas­siert es häu­fig, dass ein Part­ner nicht arbei­ten gehen kann. Ewig lange Kli­nik­auf­ent­halte oder durch­wachte Nächte wie feh­lende regio­nale Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten sor­gen für Arbeits­un­fä­hig­keit. Dazu gesellt sich noch die höhere Schei­dungs­rate bei Fami­lien mit behin­der­ten Kin­dern als bei den „Normalen“.

Also bleibt am Ende für Einige nur das ALG 2 um seine Exis­tenz zu sichern und dann dies: der Mehr­auf­wand für Medi­ka­mente oder Hilfs­mit­tel, die die Kasse nicht über­nimmt, müs­sen vom mage­ren ALG 2 gezahlt wer­den. Wer einen Job hat und Steu­ern zahlt kann zumin­dest einen Teil der Mehr­kos­ten bei der Steu­er­er­klä­rung gel­tend machne, auch wenn die­ser Pausch­be­trag seit 35 Jah­ren nicht mehr ange­passt wor­den ist.

35 Jahre glei­cher Satz für Mehraufwand

Sieht man in der Nicht­an­pas­sung des Behin­der­ten­pausch­be­trags eine poli­ti­sche Aus­sage und Wil­len der Gesetz­ge­ber, so wür­den für Men­schen mit Han­di­kap nie die Mehr­kos­ten stei­gen, also seit 1975. Sie wären dem­nach sogar gefal­len, ori­en­tiert man sich an der lau­fen­den Infla­tion. Somit wäre es also logisch, dass Kin­der mit Behin­de­rung auch kei­nen Anspruch auf Mehr­kos­ten haben. Schließ­lich müss­ten sich dann die Mehr­kos­ten irgend­wann gegen Null bewe­gen. Wozu also dem behin­der­ten Kind einen Mehr­be­darf geneh­mi­gen, den man dann wie­der rück­gän­gig machen müsste. Das Kind, da es nicht erwerbs­fä­hig ist, bringe doch unse­rer Gesell­schaft kei­nen „pro­duk­ti­ven“ Nut­zen, was eine Aner­ken­nung vom Mehr­be­darf recht­fer­ti­gen würde.

Ein Signal

Es stellt sich also die Frage, ob damit die Eltern von behin­der­ten Kin­dern ermun­tert wer­den sol­len, ihr Kind am bes­ten in ein Heim zu geben, wenn Sie dann eben keine „Unkos­ten“ mehr haben. Kin­der mit Behin­de­rung also weg aus dem öffent­li­chen Tages­bild der Gesell­schaft. Die For­de­run­gen der UN-Konvention für Rechte von Men­schen mit Behin­de­run­gen wie die Inklu­sion in den Schu­len for­dert eben die Poli­tik und dies ist wohl nicht jeden recht. Ist ein behin­der­tes Kind im Heim, dann braucht es keine Umset­zung der Schlag­wör­ter wie Inte­gra­tion oder Inklu­sion. Oder wie habe ich dies zu verstehen?

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