Hospizpflege

Gesundheitsuni Jena vs. Schwerstpflege

Die Gesundheitsuni in Jena - ein Programm für Patienten und pflegende Angehörige, wie aber auch den Profi aus dem Fach „Gesundheit“. Doch es ist einfach die Zeit, die mir fehlt, dass ich mich bei solchen Wissenskurse für die (Selbst-)Pflege fit machen kann oder eben einfach um den eigenen Horizont zu erweitern. Könnte ich meinen, doch ist es nicht die Zeit primär.

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Sozialgericht & Kinderhospiz: Aus für Hospizpflege

Die Klage vor dem Sozialgericht Altenburg um die Ablehnung der Hospizpflege von der BKKi für Heilberufe wurde abgewiesen. Als letzter Satz heißt es in dem Gerichtsbescheid:

„Vor diesem Hintergrund stimmt die Kammer der Auffassung des MDKi zu, dass es sich bei der Unterbringung des Kindes in einem Kinderhospiz um eine Fehlbelegung handelt und statt dessen ein Schwerstpflegeheim gefunden werden sollte, das Erfahrungen mit
schwerstpflegebedürftigen, beatmungspflichtigen Kindern hat." Sozialgericht Altenburg. S30 KR 3729/07. 05/2009

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Kinderhospiz vs. Erholungsurlaub vs. vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege, etwas, was zum Thema werden kann bei Familien mit einem schwer behinderten Kind, wenn es eben nicht mehr klappt mit der häuslichen Pflege. Die Pflegeperson ist überfordert oder ausgefallen, wie auch immer. Geht die Reise ins Kinderhospiz, dann geht es zu Hause eben auch nicht mehr. Aber um die Leistung „vollstationäre Pflege“ zu bekommen im Kinderhospiz, dafür braucht es wohl ...

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Kinderhospiz: Kurzeitpflege aus und keine vollstationäre Pflege

Das dem Palliativkind die Finanzierung der Hospizpflege abgelehnt wird, daran gewöhnt man sich mittlerweile, obwohl man sich die Frage stellt, warum es dann Kinderhospiz(-dienst)e gibt und irgendwie doch keine gesicherte Finanzierung, zumindest gewinne ich so den Eindruck. Und doch gibt es sie, die anderen Krankenkassen, die diese Leistung „Hospizpflege“ zahlen.

Aber das uns sogar neben der Hospizpflege für den letzten Kinderhospiz-Aufenthalt von der BKKi für Heilberufe die ergänzende vollstationäre Pflege weiterhin abgelehnt wird, wirft eine deutliche Frage auf: Für welche schweren Pflegesituationen bekommt man eine solche Leistung, wenn nicht auch für ein Kind, was einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand hat, dies sogar nach den Kriterien der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

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Gut trainiert vs. Kinderhospiz

Das Kinderhospiz - seit Anfang der Woche hat uns das stationäre Haus in Bad Grönenbach wieder aufgenommen. Da aber immer noch keine „Aussage“ zum Ja oder Nein der Hospizpflege vom Sozialgericht vorliegt, so gab es einen neuen Antrag bei der Krankenkasse. Und so wie das „Spiel“ zurzeit läuft: Es gab wieder die bekannte Ablehnung der Leistung und wir gingen in den Widerspruch.

Aktuell stellt sich für mich hierzu die Frage, ob es mit der Genehmigung der Hospizpflege bei den Krankenkassen an sich nicht sogar schwieriger wird. Der Grund: Am 1. August, so beschloss es die Politik, müssen die Krankenkassen mehr zahlen für die Leistung „Hospizpflege“. Einer Familien aus unserer Selbsthilfe wurde plötzlich für deren letzten Aufenthalt in einem Kinderhospiz die Hospizpflege nicht genehmigt. Es ist eine andere Kasse, keine BKKi, und es sind primär die gleichen Gründe wie bei uns, so verstand ich es. Das Kind sei nicht in der Finalphase. Dabei hat deren Kind eine Prognose, wo nach dieses schon gestorben sein müsste (innerhalb des ersten Lebensjahres) und es zuvor eben Hospizpflege gab.

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Hospizpflege im Kinderhospiz: Kein Ja mit Versorgungsvertrag

Auch für den letzten Aufenthalt im St. Nikolaus im Allgäu gibt als letzte Entscheidung der Krankenkasse kein Ja für die Hospizpflege. Unser Widerspruch wurde vom Widerspruchsausschuss zurück gewiesen. Die Gründe der BKKi für Heilberufe seien laut dem Schreiben der Zurückweisung: Es sei für sie nicht ersichtlich, ob sich unsere Tochter in der letzten Lebensphase befände, also der Finalphase. Die BKK spricht hier von einer Lebenserwartung von Tagen bis Wochen. Nur in Ausnahmefällen könne diese wenige Lebensmonate betragen.

Bei dieser Aussage verstehe ich dann aber nicht, wieso die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern einen Versorgungsvertrag unterzeichnen mit dem Punkt, das Grundvoraussetzung sei, dass die Kinder und Jugendlichen noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben, an einer fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die nicht heilbar und womit lediglich eine begrenzte Lebenserwartung besteht. Hinzu ist eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich und es ist eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder erwünscht.

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Kinderhospiz & Sozialgericht: Klageabweisungsgründe II.

Letzte Woche habe ich die Gründe der Krankenkasse vorgestellt, warum unsere Klage um die Hospizpflege für die Aufenthalte in den Kinderhospizen abgewiesen werden sollte vom Sozialgericht. Jetzt folgt unsere Meinung dazu, warum die Klage doch zu zugelassen werden sollte:

1. Warum werde ein Hospizaufenthalte einige Zeit im Voraus vereinbart? Gerne würden wir bei Krisen sofort ins Kinderhospiz fahren. Doch bei über 22.000 Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und aktuell 9 Kinderhospizen mit 8 - 12 Betten bundesweit kann ein Hospizaufenthalt selten ad hoc stattfinden, hinzu kommt die ungeklärte Finanzierung, Ablehnung der Hospizpflege.

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Kinderhospiz & Sozialgericht: Klageabweisungsgründe

Wenn man beim Sozialgericht Klage einreicht, da man die Meinung vertritt, es bestehen gewichtige Gründe, warum einem eine „begehrte“ Leistung zu stehe, so äußert sich im Gegenzug die Beklagte darauf. Denn die hat darauf ihre Antwort, warum eine Klage vom Gericht abgewiesen werden sollte: Die Klageabweisungsgründe. Im unserem einen Fall geht es um die Ablehnung der Hospizpflege für unsere Tochter, weshalb wir das Gericht um eine Entscheidung bemühen. Die Beklagte ist die BKKi für Heilberufe, die ihre Gründe hat, weshalb das Sozialgericht unsere Mühen für den Rechtsstreit abweisen sollte. Ihre Klageabweisungsgründe kamen nun am Wochenende mit der Post, welche ich hier gerne vorstellen möchte:

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Stärkung der Hospizversorgung und der Einzelfall

Ob da der MDKi Nordrhein und unsere Krankenversicherung, die BKKi für Heilberufe, in Düsseldorf zustimmt? - Der Landtag in Nordrhein-Westfalen möchte die ambulante Palliativversorgung und hospizliche Begleitung sichern und stärken. Gut, es geht um die ambulante Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden, nicht um die stationäre, welche bei unserer Tochter von die Krankenkasse nicht finanziert wird, sprich die Hospizpflege wird nicht gezahlt. Eigentlich warten wir die ganze Zeit auf das Ergebnis der ersten Instanz unserer Klage vor dem Sozialgericht in Altenburg. Aber selbst hier lässt man sich wohl Zeit. Doch haben wir überhaupt Zeit? Gerade gestern war wieder eine schwere epileptische Krise, in der wir die Angst hatten, ob unsere Lady es diesmal gut meistert, ob die Notfall-Medikamente greifen. Zeit - schließlich muss man bei einem negativen Urteil auch daran denken, die zweite Instanz zu bemühen.

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Häusliche Krankenpflege oder Sterbebegleitung

Vielleicht bekommen wir deshalb keine Hospizpflege bezahlt, weil die BKKi die Kosten für die häusliche Behandlungspflege übernimmt. Denn so liest man von einem beinah "umgedrehten" Fall: Einem beatmeten Kleinkind mit sehr geringer Lebenserwartung, welches in eine Wohngemeinschaft für beatmete Kinder aus der Klinik verlegt wurde. Doch lebte es länger als die Prognose vorhersah und es brauchte wegen der Beatmung eine ständige pflegerische Beobachtung. Die Krankenkasse, die AOK Bayern, lehnte aber die volle Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege vom Pflegedienst ab. Die Begründung:

"Die aber verweist darauf, dass sie zwar für die Kostenübernahme bei einer Behandlungspflege, nicht aber bei einer ambulanten Sterbebegleitung zuständig sei." aus: AOK will Beatmung vom Kleinkind nicht bezahlen. sueddeutsche.de: münchenextra. 30.04.09

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