MDK

Intensivkind & Pflegedienst: Die Genehmigung?!

Die Verordnung ist raus und Sie denken, Sie können sich zurücklehnen und suchen sich jetzt die Infos zusammen, wie es sich lebt mit dem Pflegedienst unter einem Dach. Ach, was schreibe ich. Sie kennen Ihre Krankenkasse und es gibt immer wieder einen Berg an Briefen und trotzdem wird Ihrem Kind dies oder jenes verwehrt. Und Sie wissen, eine Verordnung ist ein Antrag und da gelten immer noch gewisse Spielregeln bei Ihrer Kasse, zumindest bei der jeweiligen Sachabteilung.

Ein Antrag, so spiegelt es sich in meiner Erfahrung wider, ist ein Stück weit mit gutem Willen verknüpft und gewisser (interner) Richtlinien und der Sachkenntnis bei dem Menschen am Schreibtisch. Dabei kann man nicht einmal schlussfolgern, ob er positiv oder negativ beschieden wird, dass bei einer depressiven Wetterlage mehr abgelehnt wird, als wenn die Mitarbeiterin gerade vom Urlaub wieder kommt. Gerne würde ich hier mit einer Studie glänzen, aber ist nicht.

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Pflegezeit - Sie sollten es genau nehmen!

Sie pflegen und Sie möchten das ihre Leistung, ob es Ihr schwerst behindertes Kind ist oder eben Ihre Mutter, auch in einen Ausgleich mündet, das Pflegegeld. Schließlich opfern Sie ihre Zeit, opfern Chancen in Ihrer beruflichen Laufbahn und sogar so manche lieb gewonnene Freundschaft. Doch wir leben in der Minutenmedizin. Eine ärztliche Behandlung rechnet sich nach Minuten. Das Arztgespräch, wie viele sicherlich wissen, dauert aktuell in Deutschland um die sieben Minuten. Und wenn der Arzt im Zeittakt arbeitet, so darf dies in der Pflege nicht fehlen.

Jede Pflegemaßnahme, sei es das Waschen von Kopf bis Fuß oder der Toilettengang, hat seine zeitliche Beschränkung. Sie schlucken, Sie kennen das Thema. Zeit ist der Grund, warum die Gutachterin vom MDKi Ihnen die Pflegestufe 2 aberkannt hat. Sie brauchen mehr Zeit für das Pflegen, doch die Gutachterin meint, Sie brauchen es nicht. Und jetzt gibt es noch ein Urteil vom Bundessozialgericht. Die Pflegezeit muss genau angegeben.

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Sozialgericht & Kinderhospiz: Aus für Hospizpflege

Die Klage vor dem Sozialgericht Altenburg um die Ablehnung der Hospizpflege von der BKKi für Heilberufe wurde abgewiesen. Als letzter Satz heißt es in dem Gerichtsbescheid:

„Vor diesem Hintergrund stimmt die Kammer der Auffassung des MDKi zu, dass es sich bei der Unterbringung des Kindes in einem Kinderhospiz um eine Fehlbelegung handelt und statt dessen ein Schwerstpflegeheim gefunden werden sollte, das Erfahrungen mit
schwerstpflegebedürftigen, beatmungspflichtigen Kindern hat." Sozialgericht Altenburg. S30 KR 3729/07. 05/2009

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Der MRSA und die Sanierung III.

Häusliche Krankenpflege zu bekommen ist an sich schon schwierig, womit diese Ablehnung für uns jetzt nicht ungewöhnlich ist. Aber merkwürdig ist der Grund des Arztes vom MDKi-Nordrhein. Mehr häusliche Krankenpflege sei laut dem Gutachten, was heute in der Post war, nicht begründet, weil der MRSAi keine Erhöhung der Grundpflege bedeuten würde. Unter dieser Aussage steht einzeln das Wort "Hygiene".

Ja, wer nun die feinen Unterschiede zwischen Behandlungspflege und Grundpflege kennt, ist vielleicht auch erstaunt über die Aussage wie wir. Sie ist richtig, denn der MRSA erhöht nicht die Grundpflege, sondern die Behandlungspflege.  Und wir haben auch keine Grundpflege beantragt, sondern Behandlungspflege. Die Grundpflege machen wir selbst.

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Stärkung der Hospizversorgung und der Einzelfall

Ob da der MDKi Nordrhein und unsere Krankenversicherung, die BKKi für Heilberufe, in Düsseldorf zustimmt? - Der Landtag in Nordrhein-Westfalen möchte die ambulante Palliativversorgung und hospizliche Begleitung sichern und stärken. Gut, es geht um die ambulante Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden, nicht um die stationäre, welche bei unserer Tochter von die Krankenkasse nicht finanziert wird, sprich die Hospizpflege wird nicht gezahlt. Eigentlich warten wir die ganze Zeit auf das Ergebnis der ersten Instanz unserer Klage vor dem Sozialgericht in Altenburg. Aber selbst hier lässt man sich wohl Zeit. Doch haben wir überhaupt Zeit? Gerade gestern war wieder eine schwere epileptische Krise, in der wir die Angst hatten, ob unsere Lady es diesmal gut meistert, ob die Notfall-Medikamente greifen. Zeit - schließlich muss man bei einem negativen Urteil auch daran denken, die zweite Instanz zu bemühen.

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Häusliche Krankenpflege, der MDK und die Nachvollziehbarkeit

Ändert sich etwas in der häuslichen Krankenpflege, welche durch den Pflegedienst abgedeckt wird, so erfordert es häufig ein MDKi-Gutachten. Beim Intensivkind war es die Erhöhung der Tagdienststunden von 15 auf 25 Stunden im Monat ab den April.

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Was kostet ein Gutachten vom MDK

Das unser Gesundheitswesen teuer ist, ist ein "alter Hut", wie man so über Altbekanntes sagt. Interessant war oder ist hierbei schon immer die Frage: Wie teuer ist ein Gutachten vom MDKi? Über das Thema "Qualitätssicherung in Pflegeheimen" bin ich auf ein "netten" Tagessatz, einer Pauschale, des MDK-Gutachters gestoßen: 1.200 Euro pro Tag wird für den ärztlichen Gutachter veranschlagt bei der Prüfung einer Pflegeeinrichtung. Prüft eine Pflegefachkraft, dann sind es noch gute 900 Euro pro Tag.

Nehmen wir nun an, es sei ein regulärer acht Stunden Tag, also 160 Stunden im Monat, so kommen wir auf 24.000 Euro im Monat für den ärztlichen Gutachter und 18.000 Euro für die Pflegekraft. Ein sehr guter Verdienst: Überschlagen im Jahr würde so ein MDK-Gutachter gut 200.000 Euro in die "MDK-Kasse" spielen. Doch, so müssen wir bedenken, die Pauschale soll gelten für die Prüfung von Pflegeeinrichtungen. Aber es zeigt gut an, wie der MDK e.V. seine Dienstleistungen "bewertet".

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Krankenkasse: Nein zur Hospizpflege - Nein zum Mehr an häusliche Krankenpflege

Heute ging es zurück vom Kinderhospiz aus dem Allgäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse.

Dem Widerspruch zur Hospizpflege für den jetzigen Entlastungsaufenthalt im Kinderhospiz konnte die Krankenkasse, die BKKi für Heilberufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Widerspruch zum Widerspruchsausschuss. Bis dieser tagt, könnte es passieren, dass sich das Sozialgericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hospizaufenthalt verhandelt. Dies Ergebnis könnte sich vielleicht auch auswirken auf die weiteren vergangenen Aufenthalte, je nach dem.

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Kinderhospiz: Nein zur Hospizpflege vs. Politik um den Tag der Kinderhospizarbeit

Im März soll es ins Kinderhospiz St. Nikolaus im Allgäu gehen - nicht dass uns die Reisewut gepackt hätte, nein, dem ist nicht so. Ein Grund ist, dass zu dieser Zeit eine Veranstaltung zu der Erkrankung vom Intensivkind stattfindet: ein kleines PCH 2 - Symposium, wenn man es so betiteln darf. Experten, wie zum Beispiel aus der Humangenetik oder der Neuropädiatrie, werden kommen und andere Familien mit ihren daran lebenslimitiert erkrankten Kindern.

Ein zweiter Grund, eben der Hauptgrund, ist aber die Entlastung und Stabilisierung, warum wir ins Kinderhospiz fahren. Auch oder eben weil die Infekte im Winter uns ganz schön an den Kräften gezehrt haben, mal in der Kurzfassung. Und dafür haben wir, wie üblich, die "geliebte" Hospizpflege beantragt, welche natürlich abgelehnt wurde letzte Woche von der Krankenkasse, die BKKi für Heilberufe. Mit der Grund war, wie auch sonst, ein MDKi-Gutachten. Doch liegt mir dieses noch nicht vor. Dabei hat zum gleichen Zeitpunkt der Ablehnung, um den Tag der Kinderhospizarbeit herum, gerade die Politik vom Bundestag sich zum Thema "Kinderhospize" zu Wort gemeldet. Einmal die Kinderkommission und zum anderen die Ministerin für Gesundheit, Frau Ulla Schmidt.

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Gewohntes Arbeitstempo und Ablehnung der Hospizpflege

Ja, jetzt gewinnt die Sache ein Stück Ironie, oder auch nicht, je nach dem, wie ernst man das Thema "Hospizpflege und Widerspruch" betrachtet. Für uns ist es schon ernst, insbesondere wenn die Unlust an einem nagt, die sich bedingt durch die Erschöpfung, nach einem Infekt erst recht kein Wunder. Aber zurück zur Ablehnung der Hospizpflege für den Aufenthalt im Kinderhospiz "Regenbogenland" (Düsseldorf). Hier hat die betreffende, unsere BKKi wieder ihr gewohntes Arbeitstempo zurück. Keine Woche, wo ich den Widerspruch eingelegt habe gegen die Ablehnung, so war heute schon das Ergebnis von meiner kleinen "Gegenrede" im Briefkasten: Dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden, also die Ablehnung besteht weiterhin und, wie nett, wir können nochmal Stellung beziehen.

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