Recht - Pflicht

Kinderhospiz & Sozialgericht: Klageabweisungsgründe II.

Letzte Woche habe ich die Gründe der Krankenkasse vorgestellt, warum unsere Klage um die Hospizpflege für die Aufenthalte in den Kinderhospizen abgewiesen werden sollte vom Sozialgericht. Jetzt folgt unsere Meinung dazu, warum die Klage doch zu zugelassen werden sollte:

1. Warum werde ein Hospizaufenthalte einige Zeit im Voraus vereinbart? Gerne würden wir bei Krisen sofort ins Kinderhospiz fahren. Doch bei über 22.000 Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und aktuell 9 Kinderhospizen mit 8 - 12 Betten bundesweit kann ein Hospizaufenthalt selten ad hoc stattfinden, hinzu kommt die ungeklärte Finanzierung, Ablehnung der Hospizpflege.

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Häusliche Krankenpflege: Eine Baustelle weniger

Es ist einfach mal nett, wenn ein Widerspruch auf Anhieb auch klappt, sogar noch in einem relativ kurzen Zeitraum: gute 2 Wochen. Dem Widerspruch zur Ablehnung der Erhöhung von 15 auf 25 Tagstunden Pflegedienst im Monat wurde abgeholfen.

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Schwerbehindertenausweis: Die gerechte, gleichmäßige Beurteilung des Schweregrades

Das Thema Schwerbehindertenausweisi sorgt immer mal wieder für Aufregung, auch in Kreisen der Eltern eines behinderten Kindes. Da bekommt ein Kind im Ort X, im Bundesland Y seine 100%, seine Merkzeichen, und anderen Orts für die gleiche "Ausprägung" der Behinderung nur 50%.  Dabei fehlen sogar noch gewisse Merkmale, wie die, welche für das Parkrecht auf Behindertenparkplätzen notwendig sind.

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Kinderhospiz und ein offener Brief an Bundesverband der BKK

Im März geht es wieder ins Kinderhospiz, diesmal ins Allgäu (St. Nikolaus). Doch gibt es auch für diesen Aufenthalt keine Hospizpflege. Die Bedürftigkeit, wie die instabile häusliche Situation, wurde auch diesmal nicht geprüft. Hospizpflege gibt es nicht, weil man durch den Blick in die Akte meint, unsere Lady sei nicht in der Finalphase.

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Gehbehindert nicht gleich Behindertenparkplatz

Ist man stark eingeschränkt im Gehen, da liegt es doch nahe, ein Anspruch auf einen Behindertenparkplatz zu bekommen. Aber scheinbar nicht in Schleswig-Holstein, so liest man in der shz.de. Da darf man wohl gar nicht mehr gehen können - die Verweigerung hat ja auch ihren Sinn.

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Private versichert: Nicht gleich erste Wahl

Dass die private Krankenversicherung nicht immer die beste Wahl ist, also diese Absicherung auch ihre Schwächen hat, wird nicht nur bemerkt im Ärzteblatt, sondern erfahren häufig auch Eltern von behinderten Kindern, wenn es zum Beispiel um die Hilfsmitteli geht.

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Gewohntes Arbeitstempo und Ablehnung der Hospizpflege

Ja, jetzt gewinnt die Sache ein Stück Ironie, oder auch nicht, je nach dem, wie ernst man das Thema "Hospizpflege und Widerspruch" betrachtet. Für uns ist es schon ernst, insbesondere wenn die Unlust an einem nagt, die sich bedingt durch die Erschöpfung, nach einem Infekt erst recht kein Wunder. Aber zurück zur Ablehnung der Hospizpflege für den Aufenthalt im Kinderhospiz "Regenbogenland" (Düsseldorf). Hier hat die betreffende, unsere BKKi wieder ihr gewohntes Arbeitstempo zurück. Keine Woche, wo ich den Widerspruch eingelegt habe gegen die Ablehnung, so war heute schon das Ergebnis von meiner kleinen "Gegenrede" im Briefkasten: Dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden, also die Ablehnung besteht weiterhin und, wie nett, wir können nochmal Stellung beziehen.

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Die Paketannahme des Hauses VII

"Alltagssprachlich wird als Nachbar regelmäßig der Bewohner des angrenzenden (Einfamilienhaus-) Grundstücks bezeichnet. ... Auf der anderen Seite gelten in städtischen Miets- und Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen sogar nur die Bewohner der nahegelegenen - insbesondere auf derselben Etage befindlichen - Wohnungen, aber nicht die Bewohner der angrenzenden Häuser und schon gar nicht der Inhaber eines dort betriebenen Geschäfts." Oberlandesgericht Düsseldorf, (AZ: I-18 U 163/06) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_18_U_163_06urteil20070314.html

So definiert sich in einem Urteil vom Oberlandesgericht die Nachbarschaft in einem Rechtsstreit um die Paketablieferung bei einem "Nachbar". Wir haben den ersten Advent und gerade zur Weihnachtszeit wird der Paketdienst für viele wieder ein guter Freund werden. Die Familie ist weit gestreut über die Republik und wartet auf ein kleines Präsent oder aber man kauft, aufgrund des Zeitmangels, eh lieber im Internet ein. Und da wird es schon kritisch, wenn unser Paket dann im Nebenhaus abgegeben wird. Der dortige Mieter, bezieht man sich auf das Zitat, zählt demnach nicht mehr zum Nachbar, einschränkend würde ich sogar sagen, weil man vielleicht nicht mal dessen Gesicht kennt.

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Ein Nein, Widerspruch und die Hospizpflege

Ist es nicht nett? Unser letzter Antrag für die Hospizpflege (Kinderhospiz Regenbogenland) wurde bearbeitet und es gibt keine Überraschung. Er wurde, wie alle Anträge davor, abgelehnt. Also nichts neues und ich finde, es reiht sich auch ganz gut ein zum großen Nein der Krankenkassen beim SAPV. Denn wer braucht noch eine qualitativ gute Versorgung auf dem Sterbebett ... Ein Nein, was für mich indirekt auch förderlich wirkt auf das starke „Ja“ zur Sterbehilfe. Schließlich nur mit Worten wird man die Angst vorm Sterben ohne Würde und Lebensqualität nicht begegnen können, egal ob beim „Palliativkind“ oder beim todkranken Erwachsenen. Es bedarf der Umsetzung einer Palliativversorgung.

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Zweitversorgung: Dieses Jahr nun angepasst

Vors Gericht mussten wir noch nicht, aber zwei Monate hat sie diesmal gedauert, die jährliche Anpassung der Sitzschale.

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